Die Europäisierung der internationalen Zuständigkeit im Ehegüterrecht
Jan Launhardt
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
Beschreibung
Die Europäischen Güterrechtsverordnungen "EuGüVO" und "EuPartVO" vereinheitlichen das internationale Ehegüterrecht sowie das internationale Güterrecht eingetragener Partnerschaften erstmals auf unionsrechtlicher Ebene. Damit bilden die neuen Verordnungen einen weiteren Baustein in der imposanten Entwicklung des europäischen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts. Nach einer Darstellung der Entwicklung der internationalen Zuständigkeit im Ehegüterrecht und im Güterrecht eingetragener Partnerschaften zeichnet die Arbeit die komplexe Entstehungsgeschichte der EuGüVO/EuPartVO nach. Anschließend untersucht der Autor den Anwendungsbereich der Verordnungen. Von besonderem Interesse sind hier die Auslegung der Rechtsinstitute der "Ehe" sowie der "eingetragenen Partnerschaft" und die Reichweite des Güterrechtsbegriffs. Im Zentrum der Arbeit stehen die Regelungen der EuGü-VO/EuPartVO zur internationalen Entscheidungszuständigkeit. Der Autor analysiert umfassend die einzelnen Gerichtsstände der beiden Verordnungen. In diesem Zusammenhang geht die Arbeit insbesondere auf problematische Konstellationen der akzessorischen Zuständigkeiten, der allgemeinen Auffangzuständigkeit, der Regelungen zur Parteiautonomie sowie der sog. "alternativen Zuständigkeit" ein und entwickelt hierzu mögliche Lösungen. Zudem werden übergreifende Grundsätze des Zuständigkeitssystems der Verordnungen untersucht.
Kundenbewertungen
Güterrecht, Rügelose Einlassung, Eingetragene Partnerschaft, Alternative Zuständigkeit, Zuständigkeitskonzentration, Ehebegriff, Parteiautonomie, Verordnung (EU) 2016/1104, Vorfrage, EuGüVO, Privatscheidung, Internationales Zivilverfahrensrecht, Ehe, Kernpunkttheorie, Akzessorische Zuständigkeit, EuPartVO, Internationale Zuständigkeit, Rechtshängigkeit, Güterrechtsverordnungen, Entscheidungszuständigkeit, Verordnung (EU) 2016/1103, Verstärkte Zusammenarbeit, Unzuständigkeitserklärung, Gleichgeschlechtliche Ehe