In guter Verfassung
Frankfurter Allgemeine Archiv
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Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH
Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Staatslehre und politische Verwaltung
Beschreibung
Als Ordnung des Übergangs war das Grundgesetz gedacht - als Provisorium eines gerade noch besetzten und an Seele und Körper verletzten Landes. Doch schon bald zeigte sich, dass die neue Ordnung Bestand hatte. Sie entstand nicht unter freien Bedingungen, aber in guter deutscher Verfassungstradition. Und sie entstand vor dem abschreckenden historischen Beispiel Weimars, dessen Verfassung die Machtergreifung Hitlers und die Entstehung einer mörderischen Diktatur nicht hatte verhindern können. Heute sind die Herausforderungen andere, wenn auch nicht gänzlich neue. Das Grundgesetz ist durch ausgiebige, mehr oder weniger gelungene Änderungen sowie durch Verfassungswandel und Rechtsprechung eine andere Verfassung geworden. Sein Gerüst und Geist aber haben Bestand - und der flüchtige Zeitgeist muss sich an ihnen messen lassen. Vom Prinzip der Bundesstaatlichkeit bis zu Ehe und Familie. Wie sehr gerade um die Grundrechte von Minderheiten immer wieder gerungen werden muss, verdeutlicht das Bundesverfassungsgericht, wenn es Entscheidungen von Bundesgerichten aufhebt - und dem Einzelnen im Streit mit dem Staat recht gibt. Auch mit neuen Entwicklungen wie der Digitalisierung und der Macht globaler Internet-Konzerne kann auf der Basis unserer Verfassung gut umgegangen werden. Im Grundgesetz von Beginn an angelegt war nicht nur sein Ziel, die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden, sondern auch "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen". Die deutsche Einheit ist der Form nach vollendet - auch das ein Erfolg des Grundgesetzes, das einen zügigen Beitritt vorsah, der auch von jenen Deutschen, die bis dahin in Unfreiheit leben mussten, mehrheitlich so gewollt war. Über eine Verfassungsneuschöpfung wurde mit guten Gründen diskutiert, mit noch besseren wurde freilich davon abgesehen. Das Grundgesetz wird täglich auch international bestätigt, zugleich kann die Debatte über unsere Ordnung nie beendet sein. Außergewöhnliche Umstände können ungewöhnliche Maßnahmen verlangen - siehe die Diskussionen über Vergesellschaftungen und die Frage, wie der Klimawandel am besten zu bekämpfen sei. Auch wie dieses Europa aussehen soll, was es für Kompetenzen hat und ob womöglich Deutschland dereinst in einem europäischen Bundesstaat aufgehen könnte und sich eine neuen Ordnung ergibt - darüber entscheidet das deutsche Volk. Das Grundgesetz ist auch dafür offen.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung, Zeitgeschichte, Verfassungsrecht, Grundgesetz, Rechtsstaat, Bundesverfassungsgericht, Parlamentarischer Rat, Deutschland, F.A.Z., 1949, FAZ, Verfassung