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Unterhalt an bedürftige Personen

als außergewöhnliche Belastungen absetzen

Wolters Kluwer Steuertipps (Hrsg.)

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9,99

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Ratgeber / Steuern

Beschreibung

Zahlen Sie einer Person Unterhalt, können Sie die Unterstützungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie - einem unterhaltsberechtigten Angehörigen Hilfe zur Deckung seines normalen Lebensunterhaltes gewähren, also Unterkunft, Kleidung, Ernährung usw. gewähren oder - eine Ihnen nahestehende Person, der Sie besonders verpflichtet sind, in einer besonderen Lebenslage unterstützen, zum Beispiel bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit.Tragen Sie für einen unterhaltsberechtigten Angehörigen Kosten für normalen Unterhalt, dann dürfen Sie diese Kosten bis zum Unterhaltshöchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art geltend machen. Greifen Sie hingegen jemandem in einer besonderen Notlage finanziell unter die Arme, dann kommt der Abzug der Unterhaltsleistungen in besonderen Fällen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art infrage. Wenn Sie sowohl normalen als auch besonderen Unterhalt tragen, müssen Sie konkret zuordnen, welche Beträge wie abziehbar sind. Manchmal sind in einem Betrag beide Leistungen enthalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, damit Ihr Steuerabzug möglichst hoch ausfällt.

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Schlagwörter

Katastrophenfälle, Krankheit, bedürftige Personen, Behinderung, Unterstützungsleistungen, Unterhaltsberechtigter, besonderer Unterhalt, Unterhaltsempfänger, außergewöhnlichen Belastungen, Heimkosten, Pflegebedürftigkeit, Berechnungsschemata, Unterhalt