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Energieausweis - Das große Kompendium

Grundlagen - Erstellung - Haftung

Thomas Gramlich, Ralf Schmelich, Bernd Pauls, et al.

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Naturwissenschaften, Medizin, Informatik, Technik / Bau- und Umwelttechnik

Beschreibung

Das Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unter Achtung der jeweiligen äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen und der Anforderungen an das Innenraumklima sowie der Kostenwirksamkeit zu unterstützen. Und dabei ist die Erstellung von Energieausweisen eine der Anforderungen der Richtlinie. Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verw- tungsvorschriften so in Kraft zu setzen, dass die Umsetzung der Richtlinie spätestens am 4. Januar 2006 erfolgen kann. Auf nationaler Ebene hat die Bundesregierung mit der Neufassung des Energieeins- rungsgesetzes (EnEG) vom 1. September 2005 die gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie geschaffen. Diese trat am 8. September 2005 in Kraft. Das Energieeinsparungsgesetz ermächtigt die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates, Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und an die Technischen Anlagen (z. B. Heizungsanlagen, Kühlung) zu stellen, um so auch für Gebäude und nicht nur - wie bisher - für Elektrogeräte, einen Ausweis über den Energieverbrauch zu erhalten. Dabei finden sich im Laufe der Jahre und bei den nationalen und europäischen Regel- gen verschiedene Bezeichnungen für einen solchen Ausweis für Gebäude. Die Gesellschaft für Rationelle Energieverwendung e.V. (GRE) benutzte 1989 den Begriff „Energiepass“.

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Schlagwörter

Gebäudetechnik, Energiesparen, Entwicklung, Wärme, Energieeinsparungsgesetz, Gebäude, EnEV, Klima, Energieausweis, Energiepass, Eurocode, Bauwerkskenndaten, Hüllfläche, Energieberater, Energieeinsparverordnung