Wie wählen wir 2029, wie 2033?
Manfred C. Hettlage
Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Allgemeines, Lexika
Beschreibung
Am 23. Februar 2025 wurde nach bayerischem Vorbild abgestimmt: Eine Partei verliert ihre Direktmandate, wenn diese gegenüber den Listenplätzen in der Überzahl sind. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht eine »weiß-blaue« Sperrklausel untersagt. Die Verschonung durch die Grundmandatsregel ist geblieben, dass die Sperre bei drei Direktmandaten entfällt. Die Bayern stört das Urteil nicht: Sie halten sich nicht daran. Nach den drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen mussten die Koalitionsverhandlungen bereits in den Nebelschwaden abgehalten werden, die aus der Zeit der Weimarer Republik herüberwehen. Die Verschonung durch die Grundmandatsregel ist geblieben, dass die Sperre bei drei Direktmandaten entfällt. Die Bayern stört das Urteil nicht: Sie halten sich nicht daran. Nach den drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen mussten die Koalitionsverhandlungen bereits in den Nebelschwaden abgehalten werden, die aus der Zeit der Weimarer Republik herüberwehen. Es musste in Anarchie enden, wenn eine »Ampel« zur gleichen Zeit rot, grün und gelb aufleuchtet. Die nächste Wahl findet 2029 statt. Und es zeichnet sich nicht ab, dass man sich auf ein salomonisches Wahlrecht einigen kann. Was tut das Verfassungsgericht? Es ist nicht dazu bereit, den »gordischen Knoten« mit dem Schwert der Justiz zu durchtrennen. Deshalb stellt sich die Frage: Schafft sich 2033 die Demokratie ab?
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