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Gleichheit und Gemeinschaft als Lebensgrundlagen, Art. 3 Abs. 1 GG - Band 1

Heinrich Fleck

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Sonstiges

Beschreibung

Es geht uns nicht nur - um die rationale Entfremdung eines menschengemachten Gottes, sondern auch - um ein Überleben etwa des Restes von noch bestehenden Institutionen der christlichen Kirchen und - vor allem, damit zusammenhängend, nicht nur um die Relativierung des lebendigen Menschen und seines „Zur- Sache- Machens“ (DÜRIG) - und, ebenso damit zusammenhängend, um die Beseitigung einer Überzahl von Materialisten (LEIBNIZ). Es geht uns auch um die rational-positivistische Verfestigung der Dinge, wie in der Folge der Gesellschaft, zur Vermassung. Eine solche Verfestigung der Dinge hatte selbst die Mathematik, mit HEISENBERG, als möglich in Zweifel gezogen. Es geht uns vielmehr um die subjektiv-unterbewusste (relativierte) Gesamtsicht der Dinge, um die allem zugrundeliegenden Energie- Ströme und Energie-Impulse, die Positivisten nicht einmal erahnen. Die „Reinheit“ der Rechtslehre war uns nur die illusionäre Folge jenes christlich-menschengemachten Gottes, letztlich von institutional-verfestigten Kirchen, die nicht, wie illusionär vorgegeben, die „Wahrheit“ fanden oder auch nur suchten, sondern, wie gegenteilig vorgegeben, letztlich die Lüge als Willen zu Macht, als Ausgangspunkt der Verachtung nicht nur der materiellen Subjektivität des Unterbewussten, sondern und insbesondere der Lebensgrundlagen überhaupt. Wir betrachten, nur mit einem Zusatz von Verkommenheit, die unglaublichen und urzeitigen Vorgänge in Russland. Allem folgte, wie rational vorgegeben, nicht die grundrechtlich geschützte materielle Demokratie, die nicht griechischen Ursprungs ist, sondern der Aufklärung. Diesen aufgezeigten rationalen Mustern folgte die Aristokratie des vor allem deutschen Untertans, die durchgängig, aber auch ein durchgängiges, rational- westliches (formales) Muster blieben: Adel, institutionalisierte Kirchen, Banken, staatsorientierte Parteien und „Monopol-Interpreten“ bis heute. All dies scheint uns ein immer vergleichbarer „vergeistigt-“verspäteter Ausfluss der schon im Altertum isoliert-vergöttlichten Rationalität. In Personen betrachtet: das Gegenbild der subjektiven Lebendigkeit etwa von KONFUZIUS. Ein kleiner Abglanz davon erscheint uns das keltische Britannien, mit seinem case law, an der Stelle göttlich-menschlicher Verhärtung des Gesetzes, der Leitlinie und so fort. Verfestigungen jedweder Art sind immer löchrig, wie chinesische Garten-Steine. Die Festigkeit ist nur illusionär, letztlich eine Ideologie, als Folge der christlich-rationalen Transzendenz. Mit ideologisierten Lügen lasst sich keine lebendige Gemeinschaft aufrechterhalten. Die materiell-subjektive Inhaltslosigkeit machte jene rationalen „Systeme“ zudem, zu den Verkehrung der Verhältnisse, offen, anfällig und bereit. Die zur Ratio addierte Lüge erfindet ferner Missbrauch, das persönliche „Zur-Sache-Machen“ („nach Belieben verfahren“) und gesellschaftliche Vermassung, unsere Grenzen für Gleichheit und Gemeinschaft (Art. 3 Abs. 1 GG), Grenzen, die nach unserer Auffassung nicht folgen, sondern ursprünglich in einer letztlich untrennbarer Einheit immanent sind. Nur Subjektivität und Unterbewusstsein gewährleistet (im zentralen Nervensystem, Konrad LORENZ) hingegen Lebens-Sicherheit, Votum („Vorverständnis“, LARENZ) und durchgängige „gerechte“ Entscheidung.

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Schlagwörter

Art. 3 Abs. 1 GG Grundgesetz, Leben und Lebensgrundlagen, Rechtstexte, bekannte Philosophen und Wissenschaftler, rationale Verfestigung der Dinge als Ideologie und als Lügen, Gesellschaftsanalyse Gleichheit Gemeinschaft, Kirche Staat, subjektiv-unterbewusste Lebendigkeit, Entfremdung von Gott, "Zur-Sache-Machen" (DÜRIG), "Missbrauch und Vermassung", Vernunft