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Kommunikation mit jungen Menschen

im Kontext des geänderten SGB VIII

Hartmut Kay Hirsch

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Pädagogik

Beschreibung

Seit Jahresbeginn 2022 hat der Gesetzgeber sehr deutlich den Anspruch junger Menschen für seine Entwicklung und Erziehung mit erheblichen Änderungen im Achten Buch -Sozialgesetzbuch- konkretisiert. Für die Persönlichkeitsentwicklung hat er nun die Norm SELBSTBESTIMMUNG den bisherigen Normen EIGENVERANTWORTUNG und GEMEINSCHAFTSFÄHIGKEIT vorangestellt. Das geänderte SGB VIII wird nun mit "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." in § 1 Absatz 1 Satz 1 eingeleitet. Solch eine erhebliche Anspruchserweiterung zieht eine grundlegende Überlegung der bisherigen Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen nach sich. Erziehung und Kommunikation sind untrennbar miteinander verbunden. Erziehung von jungen Menschen basiert elementar auf Kommunikation. Man darf daher davon ausgehen, dass die Kommunikationsfähigkeit einer pädagogischen Fach- und Lehrkraft das wohl bedeutendste Qualifikationsmerkmal ihrer Tätigkeitsbewertung ist. Wie kann ich als pädagogische Fach- und Lehrkraft diesen neuen gesetzlichen Anspruch bei meinen Schutzbefohlenen in meiner Alltagssprache fördernd so umsetzen, damit ich mich in meiner pädagogischen Arbeit nicht allzu weit weg von Recht und Gesetz bewege? Was kann ich zukünftig tun, damit ich mich im vorgegebenen Rechtsanspruch des jungen Menschen im alltäglichen Sprachgebrauch und Handeln bewege? Ein pädagogischer Kommunikationsstandard mit Bezug auf die gesetzlich neu vorgegebene Anspruchsgruppe Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit drängt sich damit als eine notwendige Teildisziplin bisheriger Erziehungswissenschaften in den Mittelpunkt jeglicher weiterer Überlegungen, weil Fach- und sachgerechte Einschätzungen und Bewertungen heutiger pädagogischer Arbeit die Einbeziehung des Qualifikationsmerkmals pädagogisch fördernder Kommunikationsfähigkeit im Sinne der neuen Anspruchsgruppennorm Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Gemeinschaftsfähigkeit zukünftig erfordern wird.

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Schlagwörter

SGBVIII, Kommunikation, Erziehungsförderung, kindgerecht, KJSG