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Vogelschlag und artenschutzrechtliches Tötungsverbot bei der Planung von Windenergieanlagen

Eine Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung von EU-Notfallverordnung und novellierter Erneuerbarer-Energien-Richtlinie („RED III")

Lukas Seiler

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99,00

Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Die Arbeit entwickelt Vorschläge für den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der artenschutzrechtlichen Prüfung zur Planung von Windenergie in Beschleunigungsgebieten gemäß „RED III“. Die genehmigungsorientierte Regulierung des Vogelschlags an Windenergieanlagen, insbesondere durch den sog. Signifikanzansatz, wird grundlegender Kritik unterzogen. Es werden drei „Säulen“ einer verbesserten bundesgesetzgeberischen Regulierung bei der Umsetzung der RED III und der mit ihr einhergehenden „Hochzonung“ des Artenschutzes auf die planerische Ebene formuliert: (1) Eine Gesetzgeberische Grundentscheidung über das Schutzniveau; (2) der flächendeckende Einsatz von Minderungsmaßnahmen und (3) ein flächendeckendes Schaffen von belastbarer Datenverfügbarkeit.

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Schlagwörter

Konzentrationszonenplanung, Rotmilan, red kite, significance, Signifikanz, assessment, Umwelthaftungsrichtlinie, birds, UVP-Richtlinie, Windenergiegebiete, Windenergieanlagen, environmental assessment, Flächenzielfeststellung, protection, planning, Artenschutzprüfung, BNatSchG, Species Protection assessment, Vogel, species, WindBG, Windenergieflächenbedarfsgesetz, SUP-Richtlinie, Deal, Green Deal, Umweltprüfung, Green, Planungsebene, § 35 BauGB, FFH-Richtlinie, Hochzonung, Environmental, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Habitatschutz