Die reine Beitragszusage als betriebsrentenrechtliche Ergänzung gesetzlicher Rentenleistungen
Bonifaz Knoller
* Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Arbeits-, Sozialrecht
Beschreibung
Im Rahmen des deutschen Alterssicherungssystem gewinnt betriebliche Altersversorgung künftig zunehmend an Bedeutung. Um das Betriebsrentenrecht zu stärken, ist mit Wirkung ab 1.1.2018 die reine Beitragszusage als weitere Zusageart eingeführt worden. Im Gegensatz zu den etablierten Leistungszusagen verpflichten sich Arbeitgeber in diesem Modell nicht zur Erbringung von Rentenzahlungen, sondern sagen ausschließlich Beitragszahlungen in der Ansparphase zu. Dabei sollen die Versorgungsberechtigten durch eine zwingend kollektivrechtliche Ausgestaltung geschützt werden. Der Autor nimmt eine Einordnung des Beitragszahlungsrisikos vor, stellt Sicherungen dar und geht auf prozessuale Besonderheiten im Kontext der tariflichen Ausgestaltung ein.
Kundenbewertungen
Betriebsrentenrecht, Versorgungstarifvertrag, collective agreement, Altersversorgung, company pension law, pension provision, pension provider, Rentenniveau, pension law, social partner model, Versorgungsträger, defined benefit, Alterssicherung, Leistungszusage, Sozialpartnermodell, pension level, old-age provision, German Company Pension Strengthening Act, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Rentenrecht