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Zur Bedeutung des Merkmals „in ihren internationalen Beziehungen" in Artikel 2 (4) der Satzung der Vereinten Nationen

Sarah Gučanin-Gazibarić

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Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie

Beschreibung

Art. 2 (4) der Satzung der Vereinten Nationen verbietet es Mitgliedstaaten, Gewalt „in ihren internationalen Beziehungen“ anzuwenden. Während die Ansicht weit verbreitet ist, dass hiermit lediglich die „Zwischenstaatlichkeit“ der Gewalt gemeint ist, zeigt eine ausführliche textuelle Auslegung der Norm, dass durch das Merkmal tatsächlich alle staatlichen Gewaltanwendungen, die nicht genuin „intern“ sind, vom Anwendungsbereich umfasst sein könnten. Während die Praxis in dieser Hinsicht nicht ebenso eindeutig ist, zeichnet eine eingehende Analyse verschiedener Gewaltanwendungsszenarien ein überraschend nuanciertes Bild, das das volle Potenzial dieses oft übersehenen Merkmals aufzeigt.

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Schlagwörter

state use of force, textuelle Auslegung, war, Internationale Beziehungen, Krieg, UN, VN, Anwendungsbereich, Zwischenstaatlichkeit, Article 2 (4) statute United Nations, intergovernmentalism, Außenpolitik, international relations, prohibition of the use of force, Gewaltanwendungsszenarien, UNO, Scope of application, textual interpretation, foreign policy, Artikel 2 (4) Satzung Vereinte Nationen, use of force scenarios, staatliche Gewaltanwendung, Gewaltverbot, Aggression