Die allgemeine Beschwerdebefugnis Dritter
René Wiederkehr, Stefan Eggenschwiler
* Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.
Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht
Beschreibung
Verfügungen regeln nicht nur die Rechtsstellung der Verfügungsadressaten, sondern entfalten häufig auch eine Wirkung auf Dritte. Da theoretisch eine Vielzahl von Dritten betroffen sein kann, ist es von besonderem Interesse, eine vernünftige Abgrenzung zur Popularbeschwerde zu finden. Das Bundesgericht hat in neueren Entscheiden die Legitimation Dritter teilweise zu Recht enger gefasst. Eine Verschärfung der Legitimationspraxis ist allerdings nicht durchgängig feststellbar. Selbst die – je nach Kategorie von Dritten – entwickelten Kriterien werden nicht konsequent befolgt. Die vorliegende Publikation zeigt diese Kriterien auf und formuliert die Anforderungen an die Drittbeschwerde pro und contra Adressat neu.
Kundenbewertungen
Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsprozessrecht