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Steuerliche Zielsetzung der EU in Bezug auf die Steuerharmonisierung

Christoph Werner

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Steuern

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Fachhochschule für Verwaltung Saarland; Saarbrücken, Veranstaltung: Fach Internationales Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Steuerharmonisierung bezeichnet das Vorhaben, unterschiedliche Steuergestaltungssysteme, steuerliche Regelungen, Bemessungsgrundlagen und Steuersätze zwischen Staaten anzugleichen. Damit wird bezweckt, dass einerseits Steuerwettbewerb vermieden wird und Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Andererseits soll der Handel auf dem Binnenmarkt verbessert und das ökonomische Potential voll aus-geschöpft werden. Die Steuerharmonisierung kann dabei unterschiedlich realisiert werden. Die Spannweite reicht von der Einführung einer gemeinschaftlichen Steuer, von der Harmonisierung der zwischenstaatlichen Besteuerungsverfahren bis hin zur Angleichung der nationalen Steuerarten und Steuersätze. Insbesondere die EU verfolgt das Ziel der Steuerharmonisierung. Mit der Vollendung des europäischen Binnenmarkts und der Wirtschafts- und Währungsunion wächst die Notwendigkeit der Steuerharmonisierung weiter. Insoweit besteht also Harmonisierungsbedarf.

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Schlagwörter

CCCTB, EU, Steuerharmonisierung, BEPS, Primärrecht, Sekundärrecht, Foren, GKKB, Richtlinien