Förderung des sozialen Handelns im Sportunterricht durch den Einsatz von ausgewählten Spiel- und Übungsformen
Peter Müller
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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Sekundarstufe I und II
Beschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Didaktik - Sport, Sportpädagogik, Note: 1,0, Schulpraktisches Seminar Spandau , Sprache: Deutsch, Abstract: In den aktuellen Diskussionsbeiträgen zur Thematik „Schule und deren Aufgabe(n)“ gibt es wenige Erwartungen, die so sehr im Konsens und Vehemenz vorgetragen werden, wie die, dass Schule zur Bildung von Werten und normativen Verhaltensweisen beizutragen habe. Lässt man die Debatten bezüglich dieses Themas Revue passieren, so lässt sich eine Abkehr einer kognitiven Orientierung der Schularbeit hin zu einer forcierten Forderung nach Werterziehung, resp. Sozialerziehung konstatieren. Werterziehung wird evident im Konsens für eine Zeit gefordert, in der als Diagnose des Sozialverhaltens Erziehungsdefizite, gar ein Erziehungsnotstand erklärt wird. Der Bildung wird hierbei die Aufgabe zuteil, die Schule als eine Lebenswelt begreiflich zu machen, in der sich unausweichlich ein Bewusstsein von Werten und Normen, alltäglichen Verhaltensstandards und den Regeln der öffentlichen Kommunikation herausbildet, resümierend postuliert, einen Fundus an normativen Überzeugungen und moralischen Standards zu vermitteln, der für alle eine unumstößliche Validität besitzen soll. Dies geschieht in einer erwünschten Weise, wenn die Schule als Welt gestaltet ist, die Normen und ihre Geltung erfahrbar, prüfbar und akzeptierbar macht. Konkretisiert und kultiviert werden diese Prozesse der Bildung eines moralischen Bewusstseins nicht allein im Schulleben und durch die Verfassung der Schule, sondern auch und vor allem in der kommunikativen Alltagssituation, in der Begegnung von Lehrern und Schülern sowie in der Auseinandersetzung der Schüler untereinander. Die daraus sich ergebenden Formen der moralisch relevanten Gestaltung des schulischen Lebens finden sich inzwischen in den Vorgaben der Schulgesetzgebung des Landes Berlin (§ 3 des Berliner Schulgesetzes).
Kundenbewertungen
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