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Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die rechtliche Struktur unter Berücksichtigung der Klagebefugnis von Wohnungseigentümern

Sebastian Jähring

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 13,3, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Erwerb einer eigenen Wohnung ist ein weitverbreiteter Wunsch, denn mit dem Leben in den eigenen vier Wänden wird vor allem Unabhängigkeit und Freiheit assoziiert. Außerdem genießen Eigentumswohnungen den Ruf als meist krisensichere und risikolose Geldanlage, besonders vor dem Hintergrund wirtschaftlich unsicherer Zeiten. Des Weiteren ist der Kauf einer Eigentumswohnung mit der Aussicht auf ein mietfreies Leben verbunden und damit ein wichtiger Faktor für eine geregelte Altersvorsorge. Andererseits sind mit dem Besitz einer Eigentumswohnung auch Pflichten verbunden, die den Wohnungseigentümer in die Verantwortung nehmen. Die Mitwirkung in der sog. Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Verwalter bergen Konfliktpotential und appellieren an die Konsensfähigkeit aller Wohnungseigentümer. Auch wenn in Wohneigentumsfragen mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine umfangreiche rechtliche Ausgestaltung gegeben ist, gibt es, speziell vor dem Hintergrund der WEG-Novellierung zum 01.07.2007, noch offene Fragen bei WEGRechtsstreitigkeiten. Insbesondere ist dabei die unbefriedigende Rechtsprechung zur Klagebefugnis von Wohnungseigentümern anzuführen. Die vorliegende Seminararbeit soll dem Leser deshalb die rechtlichen Strukturen des WEG näher bringen. Es werden insbesondere der Begriff des Wohnungseigentums unter Berücksichtigung der Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum betrachtet, sowie die an der Verwaltung des Wohneigentums beteiligten Parteien und Organe erläutert. Außerdem wird auf die schon angesprochene Klagebefugnis in WEG-Streitigkeiten eingegangen, insbesondere für den einzelnen Wohnungseigentümer im Klageverfahren gegen nachbarliche Bauvorhaben.

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Schlagwörter

struktur, wohnungseigentumsgesetz, berücksichtigung, klagebefugnis, wohnungseigentümern