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Organleihe und Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB

Mathias Hirsch

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / ÷ffentliches Recht, Verwaltungs-, Verfassungsprozessrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgabe 1 a) Erläutern Sie mit Beispielen den Begriff der Organleihe. b) Erläutern Sie die Begriffe Organ, Behörde, Verwaltungsträger. Aufgabe 2 Sie erfahren, dass ein bekannter Bürger Ihrer Gemeinde eine Baugenehmigung für ein Wochenendhaus im Außenbereich erhalten hat. Sie meinen, diese Genehmigung verstoße gegen § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Könnten Sie mit dieser Begründung rechtliche Schritte gegen die Baugenehmigung einleiten? (auf konkrete Rechtsbehelfe brauchen Sie nicht eingehen). 1. Aufgabe 1a) Laut vorgenannter Aufgabenstellung sollen verschiedene Begrifflichkeiten näher erläutert werden; zur besseren Übersichtlichkeit wird der Autor zunächst Aufgabe 1b) erörtern und sodann die Aufgabe 1a). Zu den zu erläuternden Begriffen Organ, Behörde und Verwaltungsträger empfiehlt es sich zuerst die Definition des Verwaltungsträgers voran zu stellen, da die weiteren Begrifflichkeiten darauf aufbauen.[...]

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Schlagwörter

Verwaltungsträger, Organ, § 35 BauBG, Organleihe, Behörde