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Nachweis der Unzulänglichkeit des Potentialitätsargumentes für ein kategorisches moralisches Abtreibungsverbot

Jonas Zech

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Philosophie

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1.0, Universität Mannheim (Philosophische Fakultät), Veranstaltung: Hauptseminar "Angewandte Ethik", Sprache: Deutsch, Abstract: (...) Im Zuge der Begriffsklärung war man sich vor allem uneinig, auf welche Art die Frage nach der Zuschreibung eines besonderen Status menschlicher Embryonen überhaupt erfolgen könne und wie also ein solch abgesonderter Status auszusehen habe. Die aufeinander aufbauenden Kernfragen waren hier: Was definiert menschliche Rechte und wie sehen diese aus? Wie weit ist der Begriff der ‚Würde’ zu fassen und auf wen dehnt er sich aus? Ist die Würde ein Merkmal für Lebensrecht? Haben nur Personen ein Lebensrecht? Was macht Personen aus? Was macht Menschen zu Personen? Wann sind Menschen Personen? Falls Menschen nicht immer Personen sind, gelten für jene trotzdem gleiche Rechte? Sollten Embryonen und Föten Lebensrecht besitzen aufgrund ihres Potentials, Personen mit derartigen Rechten zu werden? In der Abtreibungsdiskussion vor allem der 1990er Jahre galt das so genannte Potentia- litätsargument als eines der stärksten Argumente der Abtreibungsgegner. Mit seiner Hilfe sollte von der konservativen Position aus gezeigt werden können, dass jedweder Organismus, den zu töten wir aus welchen Gründen auch immer später für moralisch falsch halten würden, auch schon in einem früheren Stadium seiner Existenz, in dem er die Eigenschaften noch nicht besitzt, wegen derer wir später seinen gewaltsamen Tod verurteilen würden, einfach aufgrund seiner Potentialität, sich zu einem schützenswer- ten Wesen zu entwickeln, nicht getötet werden dürfe. Wenn man dieses Argument als ein nicht nur schlüssiges, sondern gar gutes Argument akzeptiert, müsste also in der Tat mindestens jede Abtreibung eines menschlichen Or- ganismus sowie forschungsbedingter Fetozid künftig als moralisch verwerflich angese- hen werden. Das Argument genauer zu durchleuchten, seine Schlüssigkeit zu prüfen, und die Folgen der Akzeptanz oder Ablehnung des Argumentes klar herauszustellen ist Ziel der vorlie- genden Arbeit.

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Schlagwörter

Ethik, Schwangerschaftsabbruch, Angewandte, Hauptseminar, Moral, Potentialitätsargumentes, Unzulänglichkeit, Abtreibung, Medizinethik, Nachweis, Abtreibungsverbot