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Innere Pressefreiheit und Redaktionsstatuten in der Bundesrepublik

Katharina Petzi

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Medienwissenschaft

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Mediengeschichte, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrstuhl für Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Journalismus gestern und heute, Sprache: Deutsch, Abstract: Eckart Spoo, ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Journalisten-Union, prangerte 1972 in seinem Vorwort zu Klaus-Detlef Funkes Buch „Innere Pressefreiheit“ die Situation im Pressewesen der Bundesrepublik folgendermaßen an: „Industriewerbung verdrängt die Information[...] Die meisten Zeitschriften sind ausschließlich als Transportmittel für Werbung konzipiert [...]. Der redaktionelle Teil ist Begleitmusik. Er darf das Geschäft verschönern, aber bitte nicht stören.“ An der von Spoo damals kritisierten negativen Entwicklung der immer mehr von publizistischen Monopolen geprägten Medienlandschaft hat sich in den Folgejahren nicht wirklich viel verändert. Journalistisch wertvolle publizistische Inhalte treten zurück hinter privatwirtschaftliche Interessen von Herausgebern und Verlegern. Der journalistische Qualitätsverfall ist eine logische Folge und bei Betrachtung vieler heutiger Presseprodukte evident. Journalisten fühlen sich in ihrer Freiheit, wichtige Informationen seriös und sachlich aufzubereiten, beschnitten und kämpfen seit Jahren um mehr redaktionelles Mitbestimmungsrecht in den hierarchisch viel zu starren Medienstrukturen. Sie wollen ihre sogenannte „innere Pressefreiheit“ zurückerobern, bewahren und ausbauen. Die Geschichte dieser inneren Pressefreiheit, die angewandten Mittel seitens der Journalisten, die rechtlichen Grundlagen zur inneren Publizistikfreiheit sowie eine kurze Analyse der heutigen Situation sollen im Folgenden näher erläutert werden. In der Regel wird mit dem Begriff „Pressefreiheit“ in erster Linie die sogenannte „äußere Pressefreiheit“ verbunden. Sie meint die durch Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte freie Presse im Verhältnis zum Staat. Der Grundgesetzartikel beinhaltet das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne jegliche Zensur. Neben der äußeren Pressefreiheit gibt es die außerhalb der betroffenen Fachkreise weniger bekannte „innere Pressefreiheit“. Diese ist bisher nicht konkret gesetzlich verankert. Die Bezeichnung „innere Pressefreiheit“ hatte ihre Entstehungsgeschichte in den zwanziger Jahren.

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Schlagwörter

Journalismus, Innere, Redaktionsstatuten, Pressefreiheit, Bundesrepublik