Der Lissabonner Vertrag als weitere Etappe im europäischen Verfassungsprozess
Gerald G. Sander
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Internationales Recht, Ausländisches Recht
Beschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten feierlich den Vertrag von Lissabon. Nach Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten soll der Vertrag zum 1. Januar 2009, also noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009, in Kraft treten. Der Vertrag von Lissabon übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des gescheiterten Verfassungsvertrags, baut als Änderungsvertrag aber auf der Struktur der beiden bestehenden Verträge – des Vertrages über die Europäische Union (EUV) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) – auf. Während der EU-Vertrag seinen Namen behält (EUV n.F.), wird der Name des EG-Vertrages in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geändert. Auch der Begriff „Gemeinschaft“ wird im Vertragstext konsequent durch „Union“ ersetzt. Damit beendet der Reformvertrag die tiefe Krise der EU nach den gescheiterten Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden und macht die EU mit nunmehr 27 Mitgliedstaaten handlungsfähiger und demokratischer. Der Vertrag von Lissabon sieht tief greifende Reformen der EU vor, sowohl bei den Institutionen und Verfahren als auch bei Sachpolitiken.
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Verfassungsprozess, Lissabonner, Vertrag, Etappe