img Leseprobe Leseprobe

Die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter besonderer Berücksichtigung der darüber geführten Reichtagsdebatten

Tanja Wagner

EPUB
15,99
Amazon iTunes Thalia.de Hugendubel Bücher.de ebook.de kobo Osiander Google Books Barnes&Noble bol.com Legimi yourbook.shop Kulturkaufhaus ebooks-center.de
* Affiliatelinks/Werbelinks
Hinweis: Affiliatelinks/Werbelinks
Links auf reinlesen.de sind sogenannte Affiliate-Links. Wenn du auf so einen Affiliate-Link klickst und über diesen Link einkaufst, bekommt reinlesen.de von dem betreffenden Online-Shop oder Anbieter eine Provision. Für dich verändert sich der Preis nicht.

GRIN Verlag img Link Publisher

Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Regional- und Ländergeschichte

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 2,0, Universität Passau, Veranstaltung: Hauptseminar Das deutsche Kaiserreich und seine Nachbarn 1871-1914, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Kaiserreich ist am 01.01.1871 durch Inkrafttreten seiner Verfassung entstanden. Grundlage war der Beitritt der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund. Die angegliederten 25 Staaten galten als Staaten innerhalb des Bundes, mithin als Bundesstaaten, bei denen alle Zuständigkeiten verbleiben, die von der Verfassung nicht ausdrücklich oder sinngemäß auf das Reich übertragen werden. Der Aspekt der Gesetzgebung gewann ein besonderes Gewicht unter dem Gesichtspunkt, dass nun nach dem Zusammenschluss der einzelnen Länder auch Bestrebungen zu einer Rechtsvereinheitlichung zu gelangen, intensiviert wurden. Die ersten Schritte hin zu einem einheitlichen Handels- und Wirtschaftsrecht waren bereits 1834 durch die Gründung des Deutschen Zollvereins gemacht worden. Am 01.01.1869 wurde ein Entwurf, der fast in allen deutschen Ländern einheitlich war, in Kraft gesetzt und wurde dann vom deutschen Reich als Allgemeines Deutsches Handelsrecht reichsgesetzmäßig übernommen. Nach der Schaffung von Rechtseinheit in Handel und Wirtschaft war auch eine Vereinheitlichung des eng damit verbundenen Schuldrechts vonnöten. Ein Entwurf war bereits 1866 ausgearbeitet, wurde aber nicht Gesetz. Weitere Maßnahmen hin zur Rechtseinheit im deutschen Kaiserreich unternahm man durch die Verkündung des Reichsstrafgesetzbuchs am 15.05.1871, ebenso durch die Straf- und Zivilprozessordnungen von 1877, die wie das Gerichtsverfassungsgesetz 1879 in Kraft traten. Wonach das deutsche Kaisereich als Rechtsstaat aber insbesondere verlangte, war ein einheitliches Zivilrecht - ein Prozess, an dessen Ende das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stand. In der Arbeit wird in einem 1. Punkt dargestellt, wie die Ausarbeitung des BGB vonstatten gegangen ist. Im 2. Abschnitt werden dann die über den Entwurf geführten Reichstagsdebatten anhand parteipolitischer Aspekte an den Rechtsgebieten Vereins-, Dienst-und eheliches Güterrecht untersucht. Insbesondere wird dabei auf die für die Rekapitulation des Ausarbeitungsprozesses so wichtige Quelle, nämlich die Protokolle „Stenographische Berichte des Reichstags. Erste, zweite und dritte Berathung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs im Reichstage“, ausführlich zurückgegriffen und häufig zitiert. Außerdem werden zu allen genannten Personen des Entstehungsprozesses reichhaltige biographische Daten bereitgestellt. Zum Schluss erfolgt eine knappe Zusammenfassung der Ergebnisse. Das angehängte Literaturverzeichnis bietet weitere Recherchemöglichkeiten.

Weitere Titel in dieser Kategorie
Cover Archäologie im Landkreis Tuttlingen
Geschichtsverein für den Landkreis Tuttlingen
Cover Grenzland Detroit River
Paul-Matthias Tyrell
Cover Archive in Slowenien (I)
Florian Kührer-Wielach
Cover Urkundenbuch des Stiftes St. Andreas zu Verden
Historische Kommission für Niedersachsen und Bremen
Cover Geschichte der Eroberung Mexikos
William Hickling Prescott
Cover Der Kosmos des Films
Zentralkomitee der deutschen Katholiken Renovabis e.V.

Kundenbewertungen

Schlagwörter

BGB, Berücksichtigung, Gesetzbuchs, Entstehung, Reichstagsdebatte, Zivilrecht, Kaiserreich, Familienrecht