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Die Schuldenbremse in den Bundesländern

Thilo Schaefer, Ralph Brügelmann

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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Wirtschaft

Beschreibung

Die Bundesländer müssen bis zum Jahr 2020 ihre strukturellen Defizite vollständig abbauen. So sieht es die in der Föderalismusreform II beschlossene Schuldenbremse vor. Bis dahin darf sich jedes Land, das keine Konsolidierungshilfen erhält, seine eigene Übergangsregelung geben. Wer dabei seine Ziele verfehlt, muss jedoch keine Sanktionen fürchten – der neu geschaffene Stabilitätsrat, der die Haushaltssituation überwacht, hat dafür keinerlei Möglichkeiten. Zur Beurteilung der Länderfinanzen ist der Rat zudem auf die Daten angewiesen, die ihm jedes Land je nach dessen individuellem Planungsstand einreicht. Dies ist im Vergleich mit allen anderen Unzulänglichkeiten das größte Manko. Deshalb hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) für alle Bundesländer ein einheitliches Verfahren angewandt, um die strukturellen Defizite zu ermitteln. Dabei zeigt sich, dass die meisten Länder gute Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung machen werden, wenn sie ihre mittelfristigen Finanzplanungen umsetzen: Sie sind zumindest in der Lage, um bis zum Jahr 2013 ihr strukturelles Defizit gleichmäßig abbauen zu können.

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Schlagwörter

Föderalismusreform, Staatsverschuldung, Stabilitätsrat