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Krankheitsbedingte Kündigung als Unterfall der personenbedingten Kündigung

Fabrizio Brüggemann

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GRIN Verlag img Link Publisher

Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Arbeits-, Sozialrecht

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2025 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universität Siegen, Veranstaltung: Seminar Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Darf ein Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen? Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Mitarbeiter auch in schwierigen gesundheitlichen Phasen zu unterstützen. Doch bei langanhaltender, dauernder oder häufiger Arbeitsunfähigkeit und schwerwiegenden betrieblichen Belastungen kann die Kündigung tatsächlich zum letzten Mittel werden. Für den Arbeitgeber stellen Fehlzeiten eine erhebliche Herausforderung dar, denn ist ein Mitarbeiter durch Krankheit erst einmal abwesend, muss der Arbeitgeber zur Aufrechterhaltung der Betriebsprozesse meist alternative Lösungen finden. Darüber hinaus können auch finanzielle Schwierigkeiten auf das Unternehmen zukommen. So ist der Arbeitgeber beispielsweise verpflichtet, für einen Zeitraum bis zu sechs Wochen das Gehalt eines erkrankten Arbeitnehmers fortzuzahlen. Überschreitet die Krankheit diesen Zeitraum, erlischt die Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Dabei werden Arbeitnehmer immer häufiger krank, denn die Anzahl der durchschnittlichen Krankheitstage hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Durch die zunehmenden Krankheitsfälle bekommt das Thema der personenbedingten Kündigung wegen Krankheit eine höhere Relevanz im arbeitsrechtlichen Bereich. Diese Seminararbeit zielt darauf ab, die Voraussetzungen und die praktische Umsetzbarkeit krankheitsbedingter Kündigungen zu beleuchten und ein fundiertes Verständnis für die rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen zu vermitteln.

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Schlagwörter

kündigung, krankheitsbedingte, unterfall