Erbschaftssteuer- und Schenkungssteueroptimierung bei Übertragung von Immobilien im familiären Umfeld
Jana Virnich
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Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft / Steuern
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bonn früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie Immobilien zum Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer bewertet werden, und wie eine Übertragung vor allem im familiären Umfeld mit dem Ziel einer niedrigeren Steuerlast optimiert werden kann, wird in dieser Arbeit nach einem Einblick in das Erbschaftssteuergesetz erläutert. Um eine sachgerechte Entscheidung bezüglich des Kaufs, der Nutzung und des Verkaufs von Immobilien zu treffen, ist es notwendig, die potenzielle Auswirkung der daraus resultierenden steuerlichen Verpflichtungen zu analysieren. Diese Analyse gestaltet sich jedoch aufgrund des deutschen Vielsteuersystems häufig als herausfordernd und kompliziert. Zu betrachten sind verschiedene Steuerarten, die je nach Handlung anfallen können. Hier gibt es die Grunderwerbsteuer beim Erwerb, die Ertragsteuern und die Umsatzsteuer beim entgeltlichen Erwerb, die Erbschaft- oder Schenkungsteuer beim unentgeltlichen Erwerb, sowie die Grundsteuer als laufende Belastung beim Halten einer Immobilie. Laut des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2022 Vermögensübertragungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro durch die Finanzverwaltungen veranlagt. Die festgesetzte Erbschafts- und Schenkungssteuer lag bei 11,4 Milliarden Euro, welche sich aufteilt in 8,1 Milliarden Euro Erbschaftssteuer und 3,3 Milliarden Euro Schenkungssteuer. Immer noch liegen die Bewertungen von Immobilien, für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer, laut Bewertungsgesetz in den meisten Fällen unter den Verkehrswerten. Ziel des Gesetzgebers ist es, immer näher an die Verkehrswerte zu kommen. Durch Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Punkte angepasst. Wie etwa eine Anpassung der gesetzlichen Liegenschaftszinssätze an das Marktniveau sowie eine Erhöhung der Nutzungsdauer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Mietwohngrundstücken von 70 auf 80 Jahre. Um diesen Wert noch näher an den Verkehrswert anzupassen, wurde außerdem zum 01.01.2023 ein Regionalfaktor eingeführt.
Kundenbewertungen
Immobilienübertragung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Bewertung