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Anwendung des §35a SGB VIII im Jugendamt

Maxi Pfeiffer-Barth

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Sozialpädagogik, Soziale Arbeit

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Alice-Salomon Hochschule Berlin , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der praktischen Arbeit des Brandenburger Jugendamtes bezüglich der Umsetzung des §35a SGB VIII. Dies wird durch Fallbeispiele verdeutlicht und es werden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Eine intensive Beschäftigung mit der Thematik des §35a SGB VIII, mit den Prozessen im Jugendamt und mit der praktischen Arbeit verdeutlichen die Notwendigkeit eines Konzeptes zur Anwendung des §35a SGB VIII. Der Bereich der Eingliederungshilfe im Brandenburger Jugendamt ist aktuell mit einer Vollzeitstelle besetzt. In den vergangenen Jahren wurde ein stetiger Anstieg der Fallzahlen verzeichnet, die Multiproblemfamilien nehmen zu. Steigende Fallzahlen machen es erforderlich, dass der Bereich strukturiert wird, da das Arbeitspensum kaum mehr zu bewältigen ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass ein handhabbares Konzept erarbeitet wird, welches klare Vorgaben, Richtlinien und Festlegungen enthält. Um die aktuelle Praxis zu untersuchen, ist es zuvor notwendig, die Ziele des §35a SGB VIII zu bestimmen, den §35a SGB VIII rechtlich einzuordnen und das Vokabular zu definieren. Des Weiteren wird das Brandenburger Jugendamt mit seinen Fachgebieten vorgestellt und die Verhältnisse der Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen und Fachbereiche dargestellt. Zusätzlich soll die Darstellung der verschiedenen Hilfearten dem Leser ein übergreifendes Grundverständnis bezüglich der Eingliederung nach §35a SGB VIII verschaffen. Im Hauptteil beschäftigt sich die Arbeit mit der praktischen Umsetzung des §35a SGB VIII. Durch Fallbeispiele wird die Praxis verdeutlicht. Einzelne Handlungsschritte werden reflektiert und die aktuelle Arbeitsweise betrachtet. Ziel dieser Arbeit ist die kritische Betrachtung der Anwendung des §35a SGB VIII im Jugendamt und die Ableitung von Handlungsempfehlungen in Form von Konzeptvorschlägen.

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Schlagwörter

jugendamt, viii, anwendung