Kann und sollte die Meinungsfreiheit Grenzen haben? Die Kontroverse zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsschutz aus liberaler Perspektive
Talia Baskaya
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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Philosophie
Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 12,00, Justus-Liebig-Universität Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Hausarbeit wird sich mit dem Stellenwert der Meinungsfreiheit im Liberalismus beschäftigen und mit der Frage, ob diese begrenzt werden darf und sollte, daher wird zur Einführung die Meinungsfreiheit definiert und im weiteren Verlauf deren Stellenwert aus liberalistischer Sichtweise ausgeführt. Diese Ausarbeitung erfolgt auf Grundlage des Werkes "Über die Freiheit" von John Stuart Mill, welches ferner als Direktive dafür dienen soll, elaborieren zu können, wie in der aufgeführten Kontroverse der Böhmermann-Affäre aus liberalistischer Sicht entschieden würde, um schlussendlich begründen zu können, dass die Meinungsfreiheit zugunsten anderer Rechte eingeschränkt werden darf und auch muss. Welche Rolle die Philosophie im Alltag jedes Menschen spielt, wird in Momenten deutlich, in denen auf diese zurückgegriffen wird, um Stellung zu beziehen, Meinungen zu begründen oder um Kontroversen klären zu können. Momente wie diese sind beispielsweise jene, in denen die Frage aufkommt, was explizit als Meinungsfreiheit definiert wird und folglich durch diese abgesichert ist. Die Meinungsfreiheit ist in den letzten Jahren speziell im angelsächsischen Raum Thema zahlreicher Auseinandersetzungen, schlicht aufgrund der Tatsache, dass nicht geklärt werden kann, ob sie Grenzen hat, haben sollte und überhaupt haben kann. Auch in Zukunft scheint unklar zu sein, wie und ob diese Grenze gesetzt werden muss in einem Zeitalter, in dem die Gesellschaft sich gerne als liberal, demokratisch und tolerant betitelt; zudem kommt die Frage auf, wer das Recht innehaben sollte, die Meinungsfreiheit einschränken zu dürfen. Vorkommnisse wie die islamistischen Anschläge auf die Redaktionshäuser der Satirezeitschriften Charlie Hebdo und Jyllands-Posten nach der Publizierung von Muhammed-Karikaturen, das Satirelied „Erdowie, Erdowo, Erdogan“, das darauf folgende Gedicht des deutschen Moderatoren Jan Böhmermann und die daraus resultierende Kontroverse, aber auch weniger Aufsehen erregende Geschehnisse wie die Darstellung der Bundeskanzlerin Angela Merkel auf mehreren Motivwagen während des Karnevals in verunglimpfter Position oder diskriminierende Aussagen auf Internetplattformen wie Facebook oder Twitter sind Fälle, auf deren Grundlage die Sinnhaftigkeit einer grenzenlosen oder aber begrenzten Meinungs- und ferner auch Pressefreiheit verhandelt wird.
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