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Philosophische Begründungen staatlicher Bildung

Michelle Tannrath

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Geisteswissenschaften, Kunst, Musik / Philosophie

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg (Abteilung für Philosophie und Theologie), Veranstaltung: Bildungsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass Bildung unter staatlicher Hand vollzogen wird, ist heute eine Selbstverständlichkeit, ebenso wie das Recht auf Bildung und die Pflicht zur Bildung. Dennoch stellen diese vom Staat getroffenen Maßnahmen durchaus einen Eingriff in die Freiheit des Menschen dar. Im Rahmen meiner schriftlichen Ausarbeitung beabsichtige ich daher, unterschiedliche philosophische Begründungsweisen öffentlicher Erziehung vorzustellen und diese eingehend zu analysieren. Näher beleuchten möchte ich dabei die Bildungstheorien von Wilhelm von Humboldt und Immanuel Kant. Zuvor muss allerdings geklärt werden, was genau unter einem solchen Bildungsrecht beziehungsweise einer Bildungspflicht zu verstehen ist, was eines Blickes in die Bildungsvergangenheit Deutschlands bedarf. Dieser knappgehaltene Rückblick in die Geschichte soll unter anderem den Weg zur Verstaatlichung der Bildung und die damit einhergehenden Vorzüge für die Bevölkerung darlegen. In diesem Zuge soll schließlich auch das Zustandekommen des Rechts auf Bildung, welches sich sogar in einem weltweit anerkannten Menschenrecht niederschlägt, sowie die Pflicht zur Bildung in Gestalt der Einführung einer allgemeinen Schulpflicht hinterfragt werden. Hierbei kristallisieren sich die weitreichenden und durchaus negativ behafteten Auswirkungen eines vom Staat verordneten Bildungszwanges heraus. Hierzu zählt unter anderem das Einwirken in die Selbstbestimmung des Individuums in Form einer staatlichen Bevormundung, welches ebenso das Recht der Eltern teilweise beschneidet. Diese die Freiheit der Bürger einschränkenden Nebenwirkungen der Bildungspflicht verlangen nach einer Rechtfertigung ihrer Legitimität. An solch einer Beweisführung der Berechtigung versuchte sich bereits der Philosoph Wilhelm von Humboldt, indem er die Beschaffenheit der menschlichen Natur für die Unabdingbarkeit einer Erziehung verantwortlich macht. Auch Immanuel Kant tritt als Befürworter einer öffentlichen Bildung auf und leitet diese ebenfalls aus den natürlichen Anlagen der Menschen ab, bezieht dabei jedoch zusätzlich moralische Aspekte in seine bildungstheoretische Abhandlung mit ein. Kants Bildungsplan soll dem Humboldts vergleichend gegenüberstehen, wobei sich sowohl Parallelen als auch Differenzen abzeichnen werden.

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Schlagwörter

Bildungsphilosophie, Bildung, Ethik, Philosophie, Praktische Philosophie, Recht